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   VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20   

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VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20 (https://dejure.org/2020,14436)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2020 - 19 L 152.20 (https://dejure.org/2020,14436)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 19 L 152.20 (https://dejure.org/2020,14436)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Zum anderen ist, selbst wenn man der Bauaufsichtsbehörde entgegen den bisherigen Ausführungen eine positive Kenntnis von der konkreten Betriebsart der Antragstellerin unterstellen wollte, in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der bloße Verzicht auf ein behördliches Einschreiten bei Kenntnis der Nutzung, das hier allenfalls vorläge, von vornherein kein Verhalten darstellt, auf das sich ein Vertrauen des Betroffenen gründen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5).

    Da die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Gericht obliegt, ist das oben beschriebene öffentliche Vollziehungsinteresse regelmäßig auch nicht allein wegen einer zeitweisen Untätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde zu verneinen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 B 1126/18

    Untersagung der Nutzung von Räumen eines Gebäudes als Versammlungsstätte wegen

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann - auch wenn er sie über längere Zeit unbeanstandet fortführt - nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2018 - OVG 10 B 1126/18 -, juris Rn. 12).

    Demgegenüber ist das Interesse des Betroffenen, eine ungenehmigte Nutzung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht einstellen zu müssen, nach den vorstehenden Erwägungen in aller Regel - und so auch hier - rechtlich nicht schutzwürdig (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2018, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Das hat das hiesige Oberverwaltungsgericht unlängst sogar im Fall eines Mischgebiets entschieden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 -, juris Rn. 44 f.).

    Geboten ist schließlich eine (begrenzt) typisierte Betrachtungsweise (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.), nach der ein solcher Betrieb stört.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 A 760/10

    Beseitigung einer "ehemals errichteten Jagdhütte"(jetzt: Einfamilienhaus) auf

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Nur dann ist von einer grundstücksbezogenen, nicht nur personenbezogenen Duldung auszugehen, die rechtsnachfolgefähig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. März 2012 - OVG 2 A 760/10 -, juris Rn. 56, nach dessen obiter dictum nur bei einer Duldung, die den Bestand und nicht nur die Nutzung der baulichen Anlage erfasst, von einer Rechtsnachfolgefähigkeit auszugehen sein dürfte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2017 - 9 E 197/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausübung des Rahmenermessens bei

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Das Rahmenermessen muss dann allerdings nicht betätigt werden, wenn - wie hier - nur die Mindestgebühr festgesetzt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2017 - OVG 9 E 197/17 -, juris Rn. 10), weshalb ein rügefähiger Ermessensfehler vorliegend nicht ersichtlich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 10 B 2159/05

    Bauordnungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Jedenfalls kann das Verhalten einer anderen Stelle als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein schutzwürdiges Vertrauen, gegen einen bestimmten Zustand werde künftig nicht eingeschritten, nicht begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2006 - OVG 10 B 2159/05 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Hierzu bedarf es eines weitergehenden (positiven) Tuns der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - OVG 1 B 30/11 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 2 S 76.11

    Beschwerde; teilweise Erledigung des Rechtsstreits; Antrag auf Wiederherstellung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Das folgt auch daraus, dass von einer weiteren gewerblichen Nutzung während eines Rechtsbehelfsverfahrens ein Anreiz für eine Nachahmung und damit eine negative Vorbildwirkung ausgehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - OVG 2 S 76.11, OVG 2 L 50.11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2013 - 10 S 26.13

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Nutzung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Andernfalls würde nicht nur die Ordnungsfunktion des Bauaufsichtsrechts entwertet; es käme auch zu einer ungerechtfertigten Bevorteilung der - bewusst oder unbewusst - rechtswidrig handelnden Bürger gegenüber denjenigen, die in gesetzestreuer Weise vor der Nutzungsaufnahme das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren durchführen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - OVG 10 S 26.13 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 CS 11.1558

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; Zwischenvermieter; Sofortvollzug;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
    Denn dies ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nicht zuzurechnen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. April 1996 - OVG 7 B 315/96 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. November 2011 - VGH 2 CS 11.1558 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 7 B 315/96

    Formell illegale Nutzung; Sofort vollziehbares Nutzungsverbot;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 7 A 1879/12
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2012 - 1 O 2/12

    Beschwerde gegen Ablehnung der Beiziehung von Akten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 5 S 20.14

    Beschwerde; vorgeschaltetes behördliches Aussetzungsverfahren;

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

  • BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 28.13

    Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 1 B 60.09

    Berufung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gaststättenerlaubnis; Terrasse;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Nutzungsänderung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2012 - 2 B 812/12

    Konzentrationswirkung einer Gaststättengenehmigung im Hinblick auf die

  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 2 ZB 11.873

    Nutzungsuntersagung; Kfz-Werkstätte

  • VG München, 29.11.2012 - M 11 K 11.4129

    Duldungsanordnung bezüglich einer Nutzungsuntersagung; Bordell; mehrjährige

  • VG Berlin, 28.07.2004 - 19 A 161.04
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